Baulexikon
Definition Tiefbauten

TiefbautenTiefbauten sind Bauwerke, deren Hauptteile zu ebener Erde oder unter der Erde liegen. Die Tiefbauten umfassen im einzelnen Straßen, Straßenbrücken, Bundeswasserstraßen einschließlich Häfen, wasserwirtschaftliche Tiefbauten einschließlich Landeskulturbauten und sonstige Tiefbauten.

Zu den Tiefbauten werden Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit nicht Teile von Produktionsanlagen), Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste, Freileitungen und deren Maste, Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtungen u.ä. Bauwerke, die an sich nach ihrer bautechnischen Gestaltung Hochbauten sind, gerechnet.


Home

Zurück
SiteService.delast update 30.01.2012