|  Unbebaute Grundstücke, die nach öffentlich- 
        rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hierzu zählen unbebaute 
        Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für 
        die Bebauung vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen 
        für die Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad die 
        sofortige Bebauung gestattet.
 Baureifes Land liegt i. A. an endgültig oder vorläufig ausgebauten 
        Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Zum baureifen Land gehören auch Baulücken und städtebautechnisch 
        aufgeschlossener Grundbesitz, der nur eine geringe oder keine Bebauung 
        zeigt.
        Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme 
        eines Nachbargrundstücks bebaut werden kann. 
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