|  Errichtung von Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend 
        landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken 
        dienen.
 Zum landwirtschaftlichen Hochbau zählen zum Beispiel Scheunen, Silos, 
        Ställe und Garagen für Traktoren, in der Regel jedoch nicht Wohnhäuser 
        zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften oder des Leiters 
        des landwirtschaftlichen Betriebes. Verfügt ein Gebäude sowohl über Wohn- als auch über Nutzfläche (zum Beispiel 
        Wohnungen und Stallungen unter einem Dach), so wird es nur dann dem landwirtschaftlichen 
        Bau zugeordnet, wenn die Nutzfläche überwiegt.  Zum landwirtschaftlichen Tiefbau rechnen zum Beispiel Entwässerungsanlagen 
        und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft 
        dienen. |