|   Zu den "sonstigen Tiefbauten" zählen zum Beispiel Bahndämme und -brücken, 
        Gleisanlagen, U-Bahn-Bauten, Tunnelbauten, Flughäfen und -plätze, Luftschutzanlagen, 
        Fernmelde- und Signalanlagen, Sportanlagen und Zoologische Gärten, nicht 
        jedoch Gräben, Schächte und Leitungen für die Gas- und Elektrizitätsversorgung 
        oder Pipelines.
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