|   Zur Wirtschaftsgruppe Tiefbau, a.n.g. (anderweitig nicht genannt) zählt 
        die Ausführung anderweitig nicht genannter Tiefbauarbeiten, zum Beispiel 
        Brücken- und Tunnelbau, Eisenbahnoberbau, Kabel- und Rohrlegerei, 
        der Bau von Wasserversorgungsanlagen, Sportanlagen und Flugplätzen.
 |