|  Gebäude, die überwiegend, das heißt 
        zu mehr als 50% für Wohnzwecke bestimmt sind (z.B. Ein-, Zwei- oder 
        Mehrfamilienhaus, Apartmenthaus, Wohnheim, Ferienhaus). Zu den Wohngebäuden 
        zählen auch gemischt genutzte Gebäude, sofern die Wohnungen 
        überwiegen (z.B. Büros und Geschäfte im Erdgeschoß, 
        Wohnungen in den Obergeschossen). Auch Wochenend-, Ferien- und Sommerhäuser 
        rechnen zu den Wohngebäuden.
 Dient das Gebäude im Bereich der Gemeinschafts- und Anstaltsunterkunft 
        ausschließlich administrativen beziehungsweise gewerblichen Zwecken oder 
        sind dort nur Personen ohne eigene Haushaltsführung untergebracht, so 
        wird es zu den Unterkünften gerechnet, ebenso Gebäude mit nur 
        einer oder zwei Freizeitwohneinheiten, deren Gesamtwohnfläche weniger 
        als 50 qm beträgt.Die Begriffe Wohngebäude und Wohnbauten sind inhaltlich identisch.
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