|  Erteilung einer Erlaubnis durch 
        die örtlich und sachlich zuständige Behörde eine Baumaßnahme 
        durchzuführen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen 
        oder verändert wird (zum Beispiel die Errichtung eines neuen Wohn- 
        oder Nichtwohngebäudes oder 
        von Fertigteilbauten sowie die Durchführung einer Baumaßnahme 
        an einem bestehenden Gebäude). Eine Baugenehmigung 
        wird schriftlich in Form eines Bauscheines erteilt, wenn die Baumaßnahme 
        den rechtlichen Vorschriften entspricht.
 Als Baugenehmigung gilt auch eine vorläufige, mit Auflagen versehene, 
        oder eine Teilgenehmigung. |